Noch dieses Jahr will der Senat die verschärften Polizeigesetze (SOG und PolDVG) und eine Verschärfung des Verfassungsschutzgesetzes in der Bürgerschaft durchdrücken. Mit den Änderungen verschiebt sich die Sicherheitspolitik weiter in Richtung eines autoritären Sicherheitsstaates, in dem Grund- und Freiheitsrechte erheblich eingeschränkt werden.
Hamburger Polizeigesetze stoppen!
Die Reform der Polizeigesetze steht zwar schon lange an, da sie laut Bundesverfassungsgerichtsurteil und EU-Richtlinie im Datenschutz versagen. Doch der neue Entwurf von Rot-Grün behebt nicht die Defizite, sondern verschärft die Gesetze noch. Das bedeutet: Mehr Rechte für die Polizei, weniger Rechte für die Menschen.
Bereits seit 2005 hat Hamburg eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands. Anders als vom Senat behauptet, ist der Gesetzesentwurf keineswegs moderat, sondern sieht die Einführung neuer und umfangreicher Rechte für die Polizei vor.
Einige Schlaglichter aus dem Gesetzentwurf:
- Elektronische Aufenthaltsüberwachung, die sogenannte Fußfessel, wird eingeführt. Eine Maßnahme der Totalüberwachung einzelner Personen, die nun präventiv schon nach kleineren Straftaten angeordnet werden kann.
- Nach den „gefährlichen Orten“ (ehemals bekannt als Gefahrengebiete), an denen jederzeit verdachtsunabhängig Polizeikontrollen möglich sind, sollen nun die „gefährlichen Personen“ kommen. Menschen, von denen die Polizei behauptet, sie könnten „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begehen, können laufend kontrolliert, durchsucht und schikaniert werden.
- „Automatisierte Anwendungen zur Datenanalyse“: klingt harmlos, aber dahinter verbergen sich Programme, die Persönlichkeitsprofile und „Wahrscheinlichkeiten“ für Straftaten errechnen. Diese Vorhersagen sind kaum überprüfbar und reproduzieren u.a. rassistische Diskriminierung.
- Die Kompetenzen des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten (HmbBfDI) sollen beschnitten werden. Konnte er bislang gegenüber der Polizei bei Datenschutzverstößen auch Anordnungen zu deren Maßnahmen erlassen, wird ihm dieses Recht jetzt genommen. Der Hintergrund ist klar: Nach dem G20-Gipfel untersagte der Datenschutzbeauftragte der Polizei die Nutzung einer Software zur Gesichtserkennung. Damit soll eine der wenigen Kontrollmöglichkeiten, die es gegenüber der Polizei überhaupt gibt, auch noch entfallen.
In der Praxis interessiert sich die Hamburger Polizei ohnehin wenig für die Grundrechte. Es gibt eine lange Reihe von Polizeiskandalen und -übergriffen. Angefangen vom Hamburger Kessel 1986, über tödliche Brechmitteleinsätze, den erfundenen Angriff auf die Davidwache, der dann zur wochenlangen Belagerung ganzer Stadtteile führte, die offenkundig rassistischen Kontrollen rund um die Balduintreppe, bis zur ausufernden Polizeigewalt beim G20-Gipfel, die – wie fast immer – für die Täter*innen in Uniform straffrei bleibt. Jüngster Skandal war die brutale Räumung einer Sitzblockade am globalen Klimastreik mit Schmerz- und Würgegriffen.
Die Polizei braucht nicht immer mehr Befugnisse, sondern weniger! Nicht die Menschen müssen überwacht werden, sondern ein Sicherheitsapparat, der zu Machtmissbrauch und Verselbstständigung neigt.
In den letzten zwei Jahren hat es in vielen Bundesländern Verschärfungen der Polizeigesetze gegeben. Sie sind Teil eines autoritären Rollbacks, das politischen Protest delegitimieren und die Zivilgesellschaft einschüchtern soll. In vielen Bundesländern gab es dagegen massenhafte Proteste. Verteidigen wir unsere politischen Rechte und Freiheiten. Weg mit der Verschärfung der Polizeigesetze!
Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz stoppen!
Doch nicht nur die Polizeigesetze sollen verschärft werden: Gleichzeitig soll ebenfalls im Schnelldurchlauf ein neues Verfassungsschutzgesetz verabschiedet werden. Dabei sollen auch die Kompetenzen des Verfassungsschutzes erheblich ausgeweitet werden. Der Gesetzesentwurf sieht u.a. vor:
- Dem Verfassungsschutz soll die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung ermöglicht werden. Das ist ein invasiver Angriff zum Auslesen verschlüsselter Kommunikation, der technisch auch eine Online-Durchsung möglich macht. Solche Angriffe vorzubereiten schwächt die IT-Sicherheit generell.
- Auch Kinder sollen zukünftig vom Verfassungsschutz überwacht werden können.
- Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte soll keinerlei Möglichkeiten mehr haben, gegen datenschutzrechtliche Verstöße durch das Landesamt für Verfassungsschutz effektiv vorgehen zu können. Darin wird die Regelung des PolDVG fortgeführt und die Befugnisse des HmbBfDI werden noch massiver eingeschränkt.
Dass der Verfassungsschutz eher eine Gefahr für die Verfassung ist, ist spätestens seit der Selbstenttarnung des NSU und der Mitverantwortung des Verfassungsschutzes an den rechtsterroristischen Morden offensichtlich. Welche Rolle dabei das hamburgische Landesamt für Verfassungsschutz gespielt hat, ist bis heute ungeklärt, da der Senat in Hamburg – als einziges Tatortland des NSU – nach wie vor einen Untersuchungsausschuss verweigert. Der hamburgische Verfassungsschutz hat während des G20-Gipfels eine maßgebliche Rolle bei der Diskreditierung von Protesten gespielt. Auch in den letzten Monaten hat sich der Geheimdienst vor allem dadurch hervorgetan, antifaschistisches und klimapolitisches Engagement zu diffamieren, zu spalten und der politischen Rechten damit in die Hände zu spielen. Für uns kann es daher nur eine Antwort geben: Der Verfassungsschutz braucht nicht mehr Kompetenzen, sondern gehört abgeschafft!
Treffpunkt: Hansaplatz, Hamburg
Freitag den 15.11.2019 | 17:00 Uhr